Aller Anfang ist schwer
Anders als bei vielen Stiftungen von Personen oder Institutionen, bei denen das
gesamte Stiftungsvermögen zu Beginn eingebracht wird, fängt eine
Bürgerstiftung mit einem Grundstock an und sucht ihn nach und nach zu
erweitern.
So war es auch bei der Kulturstiftung Speyer. Das Anfangsvermögen
belief sich auf 90.000 DM, also auf rund 45.000 Euro. Nach 15jährigen
persönlichen Gesprächen und „Bettelbriefen“ hat das Stiftungsvermögen einen
Gesamtbetrag von über 400.000 Euro erklommen (Stand: Dezember 2009). Die meisten Spenden liegen
übrigens zwischen 50 und 1.000 Euro. Sie werden postwendend von der
Kulturstiftung Speyer bestätigt und können vom Spender bzw. von der
Spenderin steuerlich geltend gemacht werden.
Im zehnten Jahr ihrer Gründung kam eine zweite Idee auf. Stichwort:
Treuhandstiftungen. Die Kulturstiftung Speyer, eine rechtlich selbständige
gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts, versteht sich nun als
Trägerstiftung, unter deren Dach sog. fiduziarische Stiftungen errichtet werden
können. Bei ihnen handelt es sich um rechtlich unselbständige Stiftungen, die
einerseits im Rahmen des Förderzwecks der Trägerstiftung und durch deren
Organe tätig werden, andererseits auf den Namen des Stifters lauten und einen
eigenen Förderschwerpunkt mit eigenem Stiftungsvermögen und Stiftungskonto
besitzen. In den vergangenen Jahren entstanden auf diese Weise mehrere von der
Kulturstiftung Speyer verwaltete Stiftungen.
Treuhandstiftungen
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