KSS-Theater-E1
Der Eingangsbereich des
Kinder- und Jugendtheaters Speyer

 

Aller Anfang ist schwer

 

Anders als bei vielen Stiftungen von Personen oder Institutionen, bei denen das gesamte Stiftungsvermögen zu Beginn eingebracht wird, fängt eine Bürgerstiftung mit einem Grundstock an und sucht ihn nach und nach zu erweitern. So war es auch bei der Kulturstiftung Speyer. Das Anfangsvermögen belief sich auf 90.000 DM, also auf rund 45.000 Euro. Nach 20jährigen persönlichen Gesprächen und »Bettelbriefen« hat das Stiftungsvermögen einen Gesamtbetrag von über 1,9 Millionen Euro erklommen. Die kleineren Spenden liegen übrigens zwischen 50 und 1.000 Euro. Sie werden postwendend von der Kulturstiftung Speyer bestätigt und können vom Spender bzw. von der Spenderin steuerlich geltend gemacht werden.
Im zehnten Jahr ihrer Gründung kam eine zweite Idee auf. Stichwort: Treuhandstiftungen. Die Kulturstiftung Speyer, eine rechtlich selbständige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts, versteht sich nun als Trägerstiftung, unter deren Dach sogenannte fiduziarische Stiftungen errichtet werden können.
Bei ihnen handelt es sich um rechtlich unselbständige Stiftungen, die einerseits im Rahmen des Förderzwecks der Trägerstiftung und durch deren Organe tätig werden, andererseits auf den Namen des Stifters lauten und einen eigenen Förderschwerpunkt mit eigenem Stiftungsvermögen und Stiftungskonto besitzen. In den vergangenen Jahren entstanden auf diese Weise 17 von der Kulturstiftung Speyer verwaltete und getrennt bewirtschaftete Stiftungen. Das jeweilige Stiftungskapital beträgt mindestens 30.000 Euro. Einige dieser Stiftungen sind durch Zustiftungen auf 450.000 Euro angewachsen.